Dichtheitsprüfung §61a Private Abwasseranlagen
Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte
Abwasserleitungen zum Sammeln bzw. Fortleiten von Schmutzwasser sowie mit diesem
vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks von Sachkundigen
auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Bei diesem Thema ist es wichtig, diese Prüfung durch anerkannte
Sachkundige Fachbetriebe ausführen zu lassen.
Gerne übernehmen wir diese wichtige und erforderliche Prüfung für Ihr Grundstück.
Gerne informieren wir Sie dazu ausführlich, denn der Nachweis der erfolgten Prüfung
muss bis spätestens zum 31.12.2010 in Wasserschutzgebieten und bis 31.12.2015
für alle Gebäude außerhalb von Wasserschutzgebieten vorgelegt werden. |